20 Prozent der Kosten von Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung können von der Einkommensteuer abgezogen werden. Zum 1. Januar 2009 wurde der abzugsfähige Höchstbetrag von 600 auf 1.200 Euro verdoppelt. Insgesamt sind seitdem Handwerkerleistungen von bis zu 6.000 Euro begünstigt. Wichtig: Für die Handwerkerleistung muss eine ordentliche Rechnung vorliegen und der Hausbesitzer den Betrag überweisen (bei Barzahlung keine Abzugsfähigkeit!). Auftraggeber sollten darauf achten, dass die Materialkosten auf der Rechnung separat aufgelistet werden, denn sie können nicht abgesetzt werden. Darüber hinaus haben Eigenheimbesitzer im Zuge einer Renovierung die Möglichkeit, die Räume unterm Dach heller und wohnlicher zu gestalten, zum Beispiel durch eine Vergrößerung der Fensterfläche.